Reklamegesuch
Zuständiges Departement: Hochbau / Planung
Zuständige Abteilung: Planung Verantwortlich: Beretta, Jacqueline Reklamegesuche Das Aufstellen, Anbringen, Versetzen und wesentliche Verändern von Reklamen ist bewilligungspflichtig (§ 3.1 kantonale Reklameverordnung). Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die kantonale Reklameverordnung und das kommunale Reklamereglement und die Reklameverordnung. Reklamen im Sinne des Reglements sind alle öffentlich wahrnehmbaren Kommunikationseinrichtungen und Massnahmen, die direkt oder indirekt der Werbung dienen und mit denen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden (§ 2 der kantonalen Verordnung). Das Stadtbauamt prüft die Reklamegesuche und erteilt die entsprechende Bewilligung, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind. Es stehen folgende Unterlagen zur Verfügung
Plakate für Veranstaltungen Für das Anbringen von Plakaten für Veranstaltungen in Liestal und den Nachbargemeinden stellt die Stadt Liestal 9 Kulturträger zur Verfügung. Es werden neu noch drei Kulturträger (im Bereich des Stedtli) im 2-Wochen-Turnus kostenlos durch die Stadt bis zur Grösse A3 plakatiert. An sechs weiteren definierten Standorten (siehe beigefügten Übersichtsplan) können Kulturveranstalter Plakate bis zum Format A3 selbst kleben. Die Plakate an den drei definierten Standorten im Stedtli werden jeweils am Mittwoch der geraden Wochen von der APG plakatiert. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, können Sie maximal drei Plakate bis spätestens am Montag Mittag der Vorwoche (ungerade Woche) am Empfang der Stadtverwaltung abgeben. Sie erhalten bei Abgabe Ihrer drei Plakate einen Uebersichtsplan mit den sechs weiteren Standorten, an welchen Sie Ihre Plakate bis zum Format A3 jederzeit selbst aufkleben können. Andernorts ist das Aufhängen von Veranstaltungsplakaten nicht zulässig. Eine Ausnahme bildet die Werbung für Veranstaltungen in Liestal oder von Liestaler Vereinen. Plakate für Veranstaltungen in Liestal oder von Liestaler Vereinen Plakate für Veranstaltungen in Liestal oder für Veranstaltungen, welche in anderen Gemeinden von Liestaler Vereinen durchgeführt werden, können mit Zustimmung des Grundeigentümers auch frei plakatiert werden. Dafür bestehen folgende Regeln:
Es stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
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