Herbizidverbot Private

Das Amt für Umweltschutz und Energie wird wie jedes Jahr in den Sommermonaten häufig mit Fragen der Unkrautbekämpfung konfrontiert. Nicht selten sind die Auskunftsuchenden erstaunt, dass die Bekämpfung von unerwünschtem "Jät" auf Wegen und Plätzen rund ums Haus mit Unkrautvertilgungsmitteln verboten ist.

Informationen

Datum
2. August 2009
Herausgeber/-in
Kanton Basellandschaft
Autor/-in
Kanton Basellandschaft

Dokumente

Name
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