640.1 Reglement über die Beiträge an Privatschulen640.1 Reglement über die Beiträge an Privatschulen Reglemente mit positiver Rechtskraft sind nicht geschlechtsneutral abgefasst und verwenden anstelle des Begriffes "Stadt" denjenigen der "Gemeinde".
Zuständige Oberinstanz: Bildung / Sport
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