Betriebswegweiser-Gesuch
- werden nur bewilligt, wenn ein verkehrspolizeiliches Bedürfnis besteht;
- zeigen in die Richtung von Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetrieben, Ausstellungen und dergleichen;
- weisen den Weg zu häufig aufgesuchten Zielen, die abseits von Durchgangsstrasse und wichtigen Nebenstrassen liegen und ohne besondere Wegweisung schwer auffindbar sind.
- Die Bewilligungsgebühr für einen Betriebswegweiser richtet sich nach der kantonalen Gebühr, diese beträgt CHF 250.00 pro Bewilligung (maximal 3 Stk. Betriebswegweiser).
Die Gestaltung des Wegweisers richtet sich nach den Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute.