Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung findet in den Sommerferien (1., 2., 5., 6. Ferienwoche), Herbst-, Fasnachts- und Frühlingsferien (täglich 08.00–18.00 Uhr) statt. 
Am Fasnachtsmontag, Karfreitag, Ostermontag, Banntag, 1. Mai, Auffahrtstag plus Überbrückungstag, Pfingstmontag sowie in den Weihnachtsferien und den 3., 4. Sommerferienwochen finden keine Betreuungen statt.

Die Ferienbetreuung ist für Eltern kostenpflichtig und es kann ein Antrag auf Betreuungsgutscheine gestellt werden.

Das Angebot wird ab 5 Kinder pro Tag durchgeführt.

Weitere Informationen und Anmeldeformular siehe Publikationen.

Preis

gemäss Tarifliste

Zugehörige Objekte

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