Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung findet in den Sommerferien (1., 2., 5., 6. Ferienwoche), Herbst-, Fasnachts- und Frühlingsferien sowie am Banntag (täglich 07.00–18.30 Uhr) statt. 
Am Fasnachtsmontag, am 1sten Montag in den Osterferien, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag plus Überbrückungstag, Pfingstmontag, 1. August sowie in den Weihnachtsferien und den 3., 4. Sommerferienwochen finden keine Betreuungen statt.

Die Ferienbetreuung ist für Eltern kostenpflichtig und es kann ein Antrag auf Betreuungsgutscheine gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Preis

gemäss Tarifliste

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt