Leitungseinmessung und Datenabgabe Leitungskataster

Leitungseinmessung und Datenabgabe Leitungskataster

Mit der Leitungskatasterverordnung vom 27. April 2010 wurden die Aufgaben von Kanton, Gemeinden und Werkeigentümer im Zusammenhang mit dem Leitungskataster neu organisiert. Neu sind die Werke für die Erhebung und Nachführung der Daten ihres Werkes selbst zuständig. Die kommunale Datenverwaltungsstelle nimmt die Informationen der verschiedenen Werke periodisch entgegen und führt sie dann zum Leitungskataster zusammen. Der Leitungskataster umfasst somit die Leitungen aller Werke auf dem gesamten Gemeindegebiet mitsamt ober- und unterirdischer, baulicher Objekte.

Die Stadt Liestal hat das Vermessungsbüro Jermann Ingenieure + Geometer AG, Liestal als Datenverwaltungsstelle für den Leitungskataster in Liestal bestimmt. Damit ist das Büro Jermann Ingenieure + Geometer AG ab sofort für Auskünfte und die Abgabe von Leitungskatasterdaten und daraus abgeleiteter Produkte zuständig.

Des Weiteren wurde das Büro Jermann Ingenieure + Geometer AG, Liestal mit der Nachführung der Werke der Stadt Liestal beauftragt. Dieses Mandat umfasst die Einmessung aller neuverlegten sowie durch Grabarbeiten freigelegten Abwasser- wie auch Trinkwasserleitungen ausserhalb von Gebäuden.

Detaillierte Informationen zum Leitungskataster und zum Meldewesen sind auf dem Merkblatt zu finden.

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