Mutation Teilzonenvorschriften Zentrum, Kantonsgericht, Parzelle 908 - Mitwirkung der Bevölkerung
Das Kantonsgericht stösst mit seinen Räumlichkeiten an seine Kapazitätsgrenzen. Zudem entsprechen die Räumlichkeiten und deren Anordnung nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen reibungslosen Gerichtsablauf, weshalb das Kantonsgericht in den kommenden Jahren modernisiert und auf der Parzelle 908 baulich erweitert werden muss.
Das Hochbauamt des Kantons Basellandschaft führte 2016 eine Machbarkeitsstudie, 2018 eine Potenzialstudie und von 2019-2020 einen Projektwettbewerb durch. Gemäss Teilzonenplan Zentrum der Stadt Liestal ist die Parzelle 908 des Kantonsgerichts der Zentrumszone 1 zugeordnet. Das Erweiterungsprojekt entspricht betreffend Bebauungsziffer, Anzahl Vollgeschosse und Gebäudehöhe nicht den Teilzonenvorschriften Zentrum und erfordert daher eine Mutation im Nutzungsplanungsverfahren.
Mit der Mutation werden die Rahmenbedingungen für die Erweiterung des heutigen Gerichtsgebäudes festgelegt, d.h. die Zweckbestimmung der Zone, die Koordination mit den angrenzenden Planungen, die Vorgaben für die städtebauliche Einpassung, die Vorgaben für die Gestaltung der Bauten und des Aussenraums, die höhenmässige Beschränkung des Erweiterungsbaus sowie die Dachgestaltung. Mit dem neuen § 22a des Teilzonenreglements geht es somit um die grundsätzlichen Anforderungen und die maximalen Masse des Erweiterungsbaus des Kantonsgerichts.
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes haben die Behörden die Entwürfe zu Nutzungsplänen öffentlich bekannt zu machen. Die Bevölkerung kann Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Mutation liegt vom 11. August bis 9. September 2022 auch beim Info-Schalter im Erdgeschoss der Stadtverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Das Hochbauamt des Kantons als Bauherrschaft lädt zu einer Informationsveranstaltung ein am: 22. August 2022, 18.30 Uhr, Landratssaal im Regierungsgebäude (Eingang Rathausstrasse 2).
Stellungnahmen sind während der angegebenen Frist (Poststempel) bei der Abteilung Planung/Baubewilligungen der Stadt Liestal, Rathausstrasse 36, einzureichen.
Das öffentliche Planauflageverfahren mit Einsprachemöglichkeit findet erst später statt und wird wieder publiziert.
Unterlagen:
- Plan 1:500
- Teilzonenreglement Zentrum
- Planungsbericht