Zonenplan Siedlung / Zonenplan Landschaft, betroffene Sondernutzungsplanungen Mutation "Gewässerraum" - Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Der Stadtrat lädt die Bevölkerung sowie Planungsbetroffene zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren, gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, ein.
Ausgangslage und Ziel
Gestützt auf § 12a RBG BL erfüllt der Kanton die in Art. 36a GSchG vorgeschriebene Verpflichtung zur Festlegung von Gewässerraumen. Innerhalb des Siedlungsgebiets delegiert der Kanton diese Aufgabe an die Gemeinden, die im Rahmen ihrer Nutzungsplanung die Gewässerräume ausscheiden und grundeigentümerverbindlich festlegen. Ausserhalb des Siedlungsgebietes legt der Kanton mittels kantonalem Nutzungsplan die Gewässerräume fest.
Mit der Mutation «Gewässerraum» zu den Zonenplänen Siedlung und Landschaft kommt die Stadt Liestal als kommunale Planungsträgerin ihrer Umsetzungspflicht nach und scheidet die gemäss Art. 36a GSchG geforderten Gewässerräume aus.
Zusammen mit dem Planungsbüro Stierli + Ruggli (Lausen) hat der Stadtrat die folgenden Planungsinstrumente erarbeitet.
Zur öffentlichen Mitwirkung steht folgender Entwurf bereit:
• Zonenplan Siedlung / Zonenplan Landschaft, Mutation "Gewässerraum" betroffene Sondernutzungsplanungen
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 8. August – 6. September 2024
Während dieser Zeit kann der Entwurf der Mutation "Gewässerraum" zu den Zonenplänen Siedlung und Landschaft sowie der dazugehörige Planungsbericht und ein Informationsschreiben auf der Stadtverwaltung während den Schalterstunden eingesehen werden.
Am Montag, 19. August 2024 erfolgt um 18.30 im Stadtsaal ein Informationsanlass, wo der Bevölkerung und Planungsinteressierten die Planung vorgestellt wird.
Zudem werden folgende Sprechstunden, auf Anmeldung, angeboten:
- Mittwoch, 28. August 2024 von 13.30 – 16:30 Uhr
- Montag, 2. September 2024 von 13:30 – 17:00 Uhr
- Mittwoch, 4. September 2024 von 13:30 – 17:00 Uhr
Für einen Gesprächstermin melden Sie sich bitte bei Romano Lanzi (romano.lanzi@liestal.ch).
Eingaben sind in schriftlicher Form bis zum 6. September 2024 bei der Abteilung Planung / Baubewilligungen der Stadt Liestal, Rathausstrasse 36, einzureichen.
Das öffentliche Planauflageverfahren mit Einsprachemöglichkeit findet erst später statt und wird wieder publiziert.
Unterlagen:
- Teilplan 1, Ergolz (Nord) – Elbisbächli – Weidelibächli, 1 : 2’000
- Teilplan 2, Ergolz (Mitte) – Vogelsangbächli, 1 : 2’000
- Teilplan 3, Ergolz (Süd) – Windentalbächli, 1 : 2’000
- Teilplan 4, Röserenbach – Dietrichsbrunnenbächli – Bintalbächli, 1 : 2’000
- Teilplan 5, Orisbach – Schwieribächli, 1 : 2’000
- Teilplan 6, Frenke, 1 : 2’000
- Planungsbericht
- Informationsschreiben Gewässerraumplanung - Zusammenfassung