Zonenplan Landschaft, Mutation "Spezialzone Deponie Höli+" - Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Der Stadtrat lädt die Bevölkerung sowie Planungsbetroffene zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren, gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (PBG) sowie Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, ein.
Die Bevölkerung kann Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Ausgangslage und Inhalt der Mutation
Die Deponie Höli in Liestal wird seit 2010 als Deponie für mineralische Baustoffe betrieben (heute «Deponie Typ B» gemäss VVEA). Sie dient als zentrale Annahmestelle für Materialien wie sauberen Aushub, Ziegel- und Betonbruch, Glas oder Ausbauasphalt aus der Region Liestal und dem Wirtschaftsraum Basel.
Die bestehende Kapazität wird voraussichtlich im Jahr 2028 ausgeschöpft sein. Damit im Sinne der Entsorgungssicherheit auch künftig genügend Deponieraum zur Verfügung steht, hat der Kanton Basel-Landschaft verschiedene Standorte geprüft und die betroffenen Gemeinden einbezogen. Dabei wurde die Betreiberin, die Deponie Höli Liestal AG, beauftragt, eine Erweiterung des heutigen Standorts zu prüfen.
Abklärungen haben ergeben, dass eine Erweiterung in nördlicher und östlicher Richtung möglich ist. Die dafür geeignete Fläche umfasst rund 29 Hektaren und bietet ein zusätzliches Deponievolumen von etwa 6.75 Millionen Kubikmetern. Der bestehende Deponiekörper wird dabei nur geringfügig überdeckt.
Um die Deponieerweiterung «Höli+» planungsrechtlich zu sichern, soll der Zonenplan Landschaft inklusive Zonenreglement angepasst werden. Konkret wird dafür der Perimeter der bestehenden Spezialzone «Deponie Höli» auf den neuen Erweiterungsbereich ausgeweitet und der entsprechende Artikel im Zonenreglement angepasst. Bestandteil der Unterlagen ist ebenfalls der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB, Veröffentlichung im Sinne von Art. 15 Abs. 3 UVPV). Nachgelagert zum Nutzungsplanverfahren (Mutation Zonenplan und Zonenreglement Landschaft) wird das konkrete Projekt im Bewilligungsverfahren ausgearbeitet. Dieses umfasst unter anderem die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie die Rodungsbewilligung. Der Standort ist bereits im kantonalen Richtplan festgesetzt.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 13. November – 12. Dezember 2025
Während dieser Zeit können die Unterlagen - darunter Zonenplan Landschaft, Zonenreglement Landschaft, Planungsbericht, Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) sowie technischer Bericht – auf der Stadtverwaltung während den Schalterstunden eingesehen werden.
Die Stadt Liestal und die Bürgergemeinde Liestal laden zu einer Informationsveranstaltung ein: Aula Sekundarschulhaus Frenke, Dienstag 25. November 2025 um 19.00 Uhr.
Eingaben sind in schriftlicher Form bis zum 12. Dezember 2025 bei der Abteilung Planung / Baubewilligungen der Stadt Liestal, Rathausstrasse 36, einzureichen. Eingaben können auch per E-Mail an hochbau-planung@liestal.ch eingereicht werden.
Das öffentliche Planauflageverfahren mit Einsprachemöglichkeit findet erst später statt und wird wieder publiziert.
Unterlagen:
- Ausschnitt Zonenplan Landschaft, Spezialzone Deponie Höli
- Zonenreglement, § 18bis Spezialzone Deponie Höli
- Planungsbericht
- Umweltverträglichkeitsbericht UVB
- Anhänge UVB
- Beilage UVB: Gefährdungsabschätzung
- Technischer Bericht inkl. Anhänge
- Bericht Beurteilung Stabilität (Geotest)