Urlaubsgesuch / Urlaubsordnung

Gesuche sind schriftlich, mit ordentlichem Formular, mindestens 3 Wochen vorher an die Klassenlehrperson z.H. der Schulleitung zu richten. Allfällige Bestätigungsunterlagen sind beizulegen.

Urlaub bis zum 1 Tag (ausgenommen Ferienverlängerung)
Die Klassenlehrperson kann Urlaube bis zu einem Tag bewilligen. Ausgenommen sind Tage direkt vor und nach den Ferien.

Urlaube länger als 1 Tag und Ferienverlängerung
Die Schulleitung behandelt alle Urlaubsgesuche von mehr als einem Tag sowie Ferienverlängerungen. Pro Schuljahr kann nur eine Ferienverlängerung bewilligt werden.

Urlaube länger als 2 Wochen
Der Schulrat behandelt alle Urlaubsgesuche von mehr als 2 Schulwochen unter Berücksichtigung folgender Bewilligungspraxis:

  • Jedes Urlaubsgesuch geht zeitgemäss an die zuständige Klassenlehrperson, die begründet befürwortende oder ablehende Stellungnahme abgeben muss. Sie berücksichtigt dabei den Einsatz der Schülerin / des Schülers sowie die organisatorischen Gegebenheiten der Klasse.
  • Die Schulleitung behandelt die Gesuche in der Regel entsprechend der Stellungnahme der Klassenlehrperson. Sind Kinder aus verschiedenen Klassen betroffen, vermittelt sie gegebenenfalls zischen den Klassenlehrpersonen.
  • Eine grosszügige Bewilligungspraxis soll im Interesse der Kinder und Familien auf Familien- und religiöse Anlässe angewendet werden.
  • Bei der Bewilligung wird im wesentlichen darauf geachtet, dass die obligatorische Schulpflicht nicht unterlaufen und der schulische Fortschritt der Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet wird.
  • Es werden grundsätzlich nur begründete Gesuche bewilligt. Ausnahmen sind in der vorliegenden Urlaubsordnung geregelt.
  • Die Bewilligung wird von Fall zu Fall erteilt. Es gibt kein Kontingent an Freitagen (Bonustage).
  • Eine Bewilligung kann an Auflagen geknüpft werden.
  • Ausnahmsweise erteilte Bewilligungen sind einmalig. Es kann daraus kein Anspruch auf Wiederholung geltend gemacht werden.


Verantwortung der Eltern
Wir erwarten von den Eltern, dass ihr Kind den versäumten Lehrstoff und die Hausaufgaben nachholt.

Inkraftsetzung
Die Urlaubsordnung ist gemäss Schulratsbeschluss vom 23.09.2002 in Kraft gesetzt.

Formular
Das Urlaubsgesuch kann folgend ausgedruckt werden oder bei der Klassenlehrperson sowie beim Schulsekretariat (061 927 53 70) bezogen werden.

Zugehörige Objekte